Die DGPPF

Die Deutsche Gesellschaft für Positiv-Psychologische Forschung e. V. (DGPPF) ist eine Vereinigung der in Forschung und Lehre im Kontext der Positiven Psychologie tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller wissenschaftlichen Fachdisziplinen. Sie ist somit ein interdisziplinärer Forschungs- und Lehrverbund. Die DGPPF erstrebt die Förderung und Verbreitung der wissenschaftlichen Positiven Psychologie. Dieses Ziel wird durch die Förderung der positiv-psychologisch ausgerichteten Wissenschaft und Forschung verfolgt. Hierzu dienen:

  • Die Ausrichtung von Fachkongressen und kleineren Fachtagungen.
  • Die Organisation und Durchführung von Vorträgen, Vorlesungen und Workshops.
  • Die Förderung des interdisziplinären Austausches innerhalb des Forschungsfeldes der Positiven Psychologie. Dieses umfasst insbesondere auch die Unterstützung von Forschung und Entwicklung unter Verwendung von bestehenden und neuen Technologien, Ideen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus den verschiedenen Disziplinen.
  • Die Förderung von Fachpublikationen.
  • Die Partizipation an Veranstaltungen wie Tagung, Symposien, Workshops, etc.
  • Die Erstellung empirischer Messinstrumente zur wissenschaftlichen Datenerhebung sowie Erhebung und Auswertung empirischer Daten.
  • Die Förderung des bundesweiten und internationalen Informationsaustauschs mit vergleichbaren Organisationen.
  • Die Förderung und Betreuung der Mitglieder im Rahmen des Vereinszwecks.
  • Die Sicherung und Erweiterung der Stellung der Positiven Psychologie an Hochschulen, in Forschungsinstituten und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen, im Schulunterricht und anderen Ausbildungsbereichen sowie in der Öffentlichkeit durch Förderung der o. g. sowie weiterer Initiativen, so weit zur Zweckerreichung sinnvoll.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.