Mitglied werden

In der DGPPF gibt es vier reguläre Formen der Mitgliedschaft (für weitere Informationen siehe §5 Mitgliedschaft in der Satzung der DGPPF).

  • Ordentliche Mitgliedschaft: Voraussetzung ist die wissenschaftliche Qualifikation, i. d. R. nachgewiesen durch Promotion und einer weiteren einschlägigen wissenschaftlichen Publikation.
  • Assoziierte Mitgliedschaft: Voraussetzung ist das Diplom, der Master of Science oder ein äquivalenter Abschluss einer Universität oder Hochschule.
  • Studentische Mitgliedschaft: Voraussetzung ist die gültige Einschreibung in einem Master of Science-Studiengang oder einem äquivalenten Studiengang an Universitäten und Hochschulen.
  • Institutionelle Mitgliedschaft: Fakultäten, Fachbereiche und Institute mit positiv-psychologischer Ausrichtung können institutionelle Mitglieder werden.

Zudem gibt es zwei Sonderform der Mitgliedschaft.

  • Ehrenmitgliedschaft: Ehrenmitglieder haben sich in besonderem Maße für die Positive Psychologie verdient gemacht und sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
  • Fördermitgliedschaft: Fördernde Mitglieder unterstützen die DGPPF nur mit ihren Mitgliedbeiträgen.
Kosten der Mitgliedschaft (Jahresbeitrag)
  • Ordentliche Mitglieder: 100€
  • Assoziierte Mitglieder: 50€
  • Studentische Mitglieder: 25€
  • Institutionen und Unternehmen: 200€

Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag auf Mitgliedschaft an info(at)dgppf.de.
DGPPF-Antragsformular auf ordentliche Mitgliedschaft
DGPPF-Antragsformular auf assoziierte Mitgliedschaft
DGPPF-Antragsformular auf studentische Mitgliedschaft


Auszug aus der Satzung der DGPPF

§5 Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft besteht aus ordentlichen, assoziierten, studentischen und institutionellen Mitgliedern. Weiterhin können fördernde Mitglieder aufgenommen werden, die die DGPPF nur mit ihren Mitgliedsbeiträgen unterstützen sollen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht, auch bei Erfüllung der in dieser Satzung niedergelegten Voraussetzungen, nicht.
  2. In die DGPPF kann als ein ordentliches Mitglied, als ein assoziiertes Mitglied oder als ein studentisches Mitglied aufgenommen werden, wer von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern zur Aufnahme vorgeschlagen wird und eine wissenschaftliche Qualifikation auf dem Gebiet der Positiven Psychologie oder ihrer assoziierten Fächer nachweist. Personen, die sich im besonderen Maße Verdienste für die Positive Psychologie erworben haben, können durch Vorschlag des Vorstandes und Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Beitragszahlung befreit. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes.
  3. Die Aufnahme eines ordentlichen, assoziierten, studentischen, institutionellen oder fördernden Mitglieds ist vollzogen, wenn der Vorstand einstimmig einem Aufnahmevorschlag zugestimmt hat.
  4. Um ordentliches Mitglied zu werden, gilt die wissenschaftliche Qualifikation als nachgewiesen, wenn der Doktorgrad einer Universität oder sonstigen Hochschule erworben wurde und wenn mindestens eine weitere einschlägige wissenschaftliche Publikation vorliegt. Ordentliches Mitglied sind darüber hinaus alle Gründungsmitglieder des Vereins.
  5. Wer die Erfordernisse einer wissenschaftlichen Qualifikation nach § 5 Abs. (4) nicht oder noch nicht erfüllt, kann assoziiertes Mitglied werden, wenn als wissenschaftliche Qualifikation das Diplom, der Master of Science oder ein äquivalenter Abschluss einer Universität oder Hochschule oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss erworben wurde. Assoziierte Mitglieder müssen an postgradualen Promotionsprogrammen, Forschungsprojekten, forschungsrelevanter Praxis, Anwendung von positiv-psychologischen Forschungsergebnissen oder interdisziplinären Beiträgen zur positiv-psychologischen Forschung beteiligt sein.
  6. Ein assoziiertes Mitglied wird auf eigenen Antrag zum ordentlichen Mitglied, wenn der Vorstand einstimmig die Erfordernisse nach § 5 Abs. (4) für erfüllt betrachtet.
  7. Studierende in Master of Science-Studiengängen an Universitäten oder Hochschulen oder äquivalenten Studiengängen können studentische Mitglieder werden.
  8. Ein studentisches Mitglied wird nach Studienabschluss auf eigenen Antrag zum assoziierten Mitglied, wenn der Vorstand einstimmig die Erfordernisse nach §5 Abs. (5) als erfüllt betrachtet.
  9. Institutionelle Mitglieder können Fakultäten, Fachbereiche und Institute für Positive Psychologie werden, die Studiengänge für Positive Psychologie an Universitäten oder Hochschulen anbieten oder sich klar wissenschaftlich auf die Inhalte der Positiven Psychologie ausrichten. Das Nähere zum Inhalt der Empfehlungen beschließt der Vorstand, er kann dazu eine Kommission einsetzen, die Vorschläge erarbeitet. Fehlt der Fakultät, dem Fachbereich oder dem Institut nach dem einschlägigen Hochschulrecht die Fähigkeit, selbst Mitglied zu werden, kann der Träger institutionelles Mitglied werden. In diesem Fall können nur Angehörige der Fakultät, des Fachbereichs oder des Instituts die durch Gesetz oder in dieser Satzung bestimmten Rechte geltend machen oder Vereinsämter bekleiden.